Kindergeld 2026: Aktuelle Beträge und Änderungen
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Kindergeld 2026: Aktuelle Beträge und Regelungen
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland und steht allen Familien unabhängig vom Einkommen zu. Die aktuellen Beträge und Regelungen im Überblick.
Aktuelle Kindergeldhöhe (2026): Einheitlich 250 € pro Kind und Monat — unabhängig von der Kinderanzahl. Seit der Reform 2023 wird nicht mehr nach erstem, zweitem, drittem Kind gestaffelt.
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, in der Regel an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Was ist günstiger?
Alternativ zum Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag (2026: 6.612 € pro Kind, plus 2.928 € Betreuungsfreibetrag = insgesamt 9.540 €). Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt die für Sie vorteilhaftere Variante.
Faustregel: Der Kinderfreibetrag ist günstiger für Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen ab ca. 75.000–85.000 €. Für die meisten Familien ist das Kindergeld vorteilhafter.
Antrag bei der Familienkasse
Kindergeld muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich oder online (über das Familienportal des BMFSFJ) gestellt werden. Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID der Eltern und des Kindes.
Kindergeld wird ab dem Geburtsmonat gezahlt — rückwirkend für maximal 6 Monate vor dem Antragsmonat. Deshalb: Antrag möglichst zeitnah nach der Geburt stellen.
Kindergeld für studierende Kinder (bis 25 Jahre)
Für Kinder in Ausbildung oder Studium wird Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn sie sich in einer Erst- oder Zweitausbildung befinden. Bedingungen:
- Erstausbildung/Erststudium: Kindergeld wird ohne Einschränkung gezahlt, unabhängig von Nebenverdiensten.
- Zweitausbildung/Zweitstudium: Kindergeld nur, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
- Übergangszeit: Zwischen Schule und Ausbildung/Studium (max. 4 Monate) besteht weiter Anspruch.
- Freiwilligendienst: Während FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst besteht Kindergeldanspruch.
Rückwirkende Auszahlung: Maximal 6 Monate
Seit 2018 kann Kindergeld nur noch für maximal 6 Monate rückwirkend beantragt werden. Vorher galt eine 4-Jahres-Frist. Tipp: Beantragen Sie Kindergeld immer sofort nach der Geburt, um keine Leistungen zu verlieren.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?▾
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?▾
Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist besser?▾
Wie lange kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?▾
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
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