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Steuern & FinanzenAktualisiert: 9. Mai 202615 Min. Lesezeit

Bürgergeld: Ihre Rechte und Pflichten als Empfänger

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
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Bürgergeld: Ihre Rechte und Ansprüche im Überblick

Das Bürgergeld (seit Januar 2023 Nachfolger von Hartz IV/ALG II) sichert den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Familien. Die Verbraucherzentrale erklärt die aktuellen Regelsätze, Schonvermögen, Sanktionen und Ihr Widerspruchsrecht.

Regelsätze 2026

Die Regelsätze werden jährlich angepasst. Die aktuellen monatlichen Beträge:

  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 €
  • Paare (pro Partner): 506 €
  • Jugendliche 14–17 Jahre: 471 €
  • Kinder 6–13 Jahre: 390 €
  • Kinder 0–5 Jahre: 357 €

Zusätzlich zum Regelsatz werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen sowie Mehrbedarfe (z. B. für Schwangere, Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung).

Karenzzeit: Schutz im ersten Jahr

In den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt die Karenzzeit mit besonderen Schutzregelungen:

  • Vermögensschonbetrag: 40.000 € für die erste Person, 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit: 15.000 € pro Person.
  • Wohnung: Die tatsächlichen Unterkunftskosten werden im ersten Jahr in voller Höhe übernommen — unabhängig von der Angemessenheit. Nach der Karenzzeit gelten die örtlichen Angemessenheitsgrenzen.
  • Selbstgenutztes Wohneigentum: Wird in der Karenzzeit nicht als Vermögen berücksichtigt (bis 140 m² Haus / 130 m² Eigentumswohnung).

Sanktionen und Mitwirkungspflichten

Bürgergeld-Empfänger haben Mitwirkungspflichten: Eingliederungsvereinbarung (Kooperationsplan) einhalten, Bewerbungen schreiben, Maßnahmen wahrnehmen. Bei Pflichtverletzungen drohen Leistungsminderungen:

  • Erste Pflichtverletzung: 10 % Minderung für 1 Monat
  • Zweite Pflichtverletzung: 20 % Minderung für 2 Monate
  • Dritte und weitere: 30 % Minderung für 3 Monate
  • Meldeversäumnis: 10 % Minderung für 1 Monat

Die Gesamtminderung darf 30 % des Regelsatzes nicht überschreiten. Die Kosten der Unterkunft dürfen nicht gekürzt werden. Sanktionen können bei Härtefällen auf Antrag aufgehoben werden.

Widerspruchsrecht: Bescheide immer prüfen

Jeder Bürgergeld-Bescheid kann innerhalb von einem Monat mit einem Widerspruch angefochten werden. Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bescheide fehlerhaft ist. Prüfen Sie insbesondere:

  • Wurden alle Bedarfe korrekt berechnet (Regelsatz, Mehrbedarf, KdU)?
  • Wurde Einkommen oder Vermögen korrekt angerechnet?
  • Sind Sanktionen berechtigt?

Der Widerspruch muss schriftlich beim Jobcenter eingelegt werden. Sozialverbände (VdK, Sozialverband Deutschland) und Verbraucherzentralen helfen bei der Prüfung und Formulierung.

Kosten der Unterkunft (KdU)

Die Kosten der Unterkunft (Miete inklusive Nebenkosten) werden in angemessener Höhe übernommen. Was „angemessen" ist, richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel und der Haushaltsgröße. In der Karenzzeit (erstes Jahr) werden die tatsächlichen Kosten übernommen.

Heizkosten werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen. Stromkosten sind im Regelsatz enthalten und werden nicht separat übernommen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Bürgergeld für Alleinstehende?
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 € monatlich (2026). Zusätzlich werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen sowie eventuelle Mehrbedarfe (z. B. für Schwangere oder Alleinerziehende).
Was ist die Karenzzeit beim Bürgergeld?
In den ersten 12 Monaten gelten besondere Schutzregelungen: höherer Vermögensschonbetrag (40.000 € statt 15.000 €), tatsächliche Unterkunftskosten werden voll übernommen (unabhängig von Angemessenheit), selbstgenutztes Wohneigentum bleibt geschützt.
Kann das Bürgergeld gekürzt werden?
Ja, bei Pflichtverletzungen (z. B. Ablehnung zumutbarer Arbeit, Nichterscheinen zu Terminen). Die Kürzung beträgt 10–30 % des Regelsatzes, maximal 30 %. Die Kosten der Unterkunft dürfen nicht gekürzt werden.
Was tun bei fehlerhaftem Bescheid?
Innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bescheide fehlerhaft ist. Sozialverbände und Verbraucherzentralen helfen bei der Prüfung und Formulierung des Widerspruchs.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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