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Steuern & FinanzenAktualisiert: 9. Mai 202616 Min. Lesezeit

Steuererklärung 2026: Tipps für maximale Erstattung

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Steuererklärung: So holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück

Die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland beträgt rund 1.100 Euro. Dennoch verzichten viele Arbeitnehmer auf die freiwillige Steuererklärung und verschenken damit bares Geld. Die Verbraucherzentrale erklärt die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten.

Werbungskosten: Über die Pauschale hinaus

Jedem Arbeitnehmer steht eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (seit 2023) zu — automatisch, ohne Nachweis. Wer höhere berufliche Kosten hat, sollte diese einzeln nachweisen:

  • Arbeitsmittel: Computer, Büromöbel, Fachliteratur, Werkzeug, Berufskleidung
  • Fortbildung: Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung
  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage)
  • Bewerbungskosten: Porto, Bewerbungsfotos, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
  • Umzugskosten: Bei berufsbedingtem Umzug (Umzugskostenpauschale: 886 € für Ledige, 1.573 € für Verheiratete)
  • Doppelte Haushaltsführung: Miete und Fahrtkosten bei beruflich bedingtem Zweitwohnsitz

Pendlerpauschale: 0,30/0,38 Euro pro Kilometer

Für den Arbeitsweg gilt die Entfernungspauschale — unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad):

  • Erste 20 km: 0,30 € pro Kilometer (einfache Strecke)
  • Ab dem 21. km: 0,38 € pro Kilometer

Beispiel: 30 km einfacher Arbeitsweg, 220 Arbeitstage: 20 km × 0,30 € × 220 + 10 km × 0,38 € × 220 = 1.320 € + 836 € = 2.156 € Werbungskosten allein durch die Pendlerpauschale.

Die Pendlerpauschale allein übersteigt bei den meisten Pendlern (ab ca. 17 km einfach) bereits die Werbungskostenpauschale von 1.230 €. Schon ab dieser Entfernung lohnt sich die Steuererklärung.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Zwei der attraktivsten Steuervergünstigungen für Privatpersonen:

Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % der Arbeitskosten (nicht Material!) können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — maximal 1.200 € pro Jahr (bei Arbeitskosten von 6.000 €). Gilt für Renovierung, Reparatur und Instandhaltung im eigenen Haushalt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): 20 % der Kosten für Putzhilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuung, Pflegeleistungen — maximal 4.000 € pro Jahr (bei Kosten von 20.000 €).

Wichtig: Barzahlung wird nicht anerkannt! Nur Überweisungen sind steuerlich absetzbar. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege auf.

Sonderausgaben nicht vergessen

  • Versicherungsbeiträge: Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung), Haftpflicht, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Altersvorsorge: Riester-Beiträge (Sonderausgabenabzug bis 2.100 €), Rürup-Beiträge
  • Spenden: An gemeinnützige Organisationen mit Spendenquittung
  • Kirchensteuer: Automatisch als Sonderausgabe berücksichtigt
  • Kinderbetreuungskosten: 2/3 der Kosten, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr (Kinder bis 14 Jahre)

ELSTER vs. Steuersoftware

ELSTER (kostenlos): Das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Funktional, aber nüchtern. Für einfache Steuererklärungen ausreichend. Kein aktives Steuerspar-Coaching.

Steuersoftware (15–40 €): Programme wie WISO Steuer, SteuerSparErklärung oder tax bieten geführte Eingabe, automatische Prüfung auf Steuersparmöglichkeiten und Plausibilitätschecks. Die Kosten sind als Werbungskosten absetzbar.

Empfehlung: Für die meisten Arbeitnehmer lohnt sich eine Steuersoftware — die Investition von 15–40 € wird durch die zusätzlich erkannten Abzugsmöglichkeiten in der Regel vielfach zurückgeholt.

Weitere Spar-Tipps

  1. Freiwillig abgeben: Auch wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung abgeben — und zwar bis zu 4 Jahre rückwirkend.
  2. Belege sammeln: Führen Sie das ganze Jahr über eine Belegmappe für berufliche Kosten.
  3. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Brillen, Zahnersatz — alles, was über die zumutbare Belastung hinausgeht.
  4. Lohnsteuerhilfeverein: Für Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte eine günstige Alternative zum Steuerberater (ca. 50–300 € pro Jahr, einkommensabhängig).

Häufig gestellte Fragen

Ab wann lohnt sich eine Steuererklärung?
Fast immer. Die durchschnittliche Erstattung beträgt ca. 1.100 €. Schon ab 17 km einfachem Arbeitsweg übersteigt die Pendlerpauschale allein die Werbungskostenpauschale von 1.230 €. Auch Handwerkerleistungen, Versicherungsbeiträge und Sonderausgaben bringen zusätzliche Erstattungen.
Was kann ich als Werbungskosten absetzen?
Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), Arbeitsmittel (Computer, Büromöbel), Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, berufsbedingte Umzugskosten und doppelte Haushaltsführung. Alles über der Pauschale von 1.230 € bringt zusätzliche Steuerersparnis.
Wie setze ich Handwerkerkosten ab?
20 % der Arbeitskosten (nicht Material!) werden direkt von der Steuerschuld abgezogen — maximal 1.200 € pro Jahr. Wichtig: Nur Überweisungen werden anerkannt, keine Barzahlung. Rechnungen und Überweisungsbelege aufbewahren.
ELSTER oder Steuersoftware — was ist besser?
Für einfache Fälle reicht ELSTER (kostenlos). Steuersoftware (15–40 €, absetzbar) bietet geführte Eingabe und aktive Steuerspar-Tipps. Die Investition lohnt sich meistens durch zusätzlich erkannte Abzugsmöglichkeiten.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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