Elterngeld 2026: Berechnung, Antrag und häufige Fehler
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Elterngeld: Was Ihnen zusteht und wie Sie es optimal nutzen
Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben oder weniger arbeiten. Die Regelungen sind komplex — die Verbraucherzentrale erklärt die wichtigsten Punkte.
Basiselterngeld: 65–67 % des Nettoeinkommens
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65–67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Es wird für 12 Monate gezahlt, plus 2 Partnermonate (wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen) — insgesamt also maximal 14 Monate.
Die 67-%-Regel: Wer weniger als 1.240 € netto verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz (bis 100 % bei Geringverdienern). Wer mehr als 1.240 € netto verdient hat, bekommt 65 %.
Mindestelterngeld: Auch wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat (z. B. Studierende, Hausfrauen/-männer), erhält 300 € Basiselterngeld pro Monat.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus: Wer während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitet (bis 32 Stunden/Woche), kann ElterngeldPlus beziehen. Es beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds, wird aber doppelt so lange gezahlt (1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus). Ideal für Eltern, die schnell in Teilzeit zurückkehren wollen.
Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden pro Woche, erhalten sie 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil. Insgesamt sind damit bis zu 28 Monate Elterngeldleistungen möglich.
Berechnung: Welches Einkommen zählt?
Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Angestellten) bzw. das letzte abgeschlossene Steuerjahr (bei Selbstständigen). Abgezogen werden: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskostenpauschale.
Tipp: Steuerklassenwechsel vor der Geburt kann das Elterngeld erhöhen. Wenn der Elternteil, der Elterngeld bezieht, in die Steuerklasse III wechselt (höheres Netto), steigt das Elterngeld. Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz erfolgen, damit das Finanzamt ihn anerkennt.
Einkommensgrenzen
Seit 2024 gelten Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch: Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen über 200.000 € (vorher 300.000 €) erhalten kein Elterngeld. Alleinerziehende: Grenze bei 150.000 €.
Elternzeit beantragen
Frist: Elternzeit muss mindestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden (für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen vorher (für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag).
Elterngeld beantragen: Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht (je nach Bundesland unterschiedlich). Rückwirkend wird Elterngeld für maximal 3 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt.
Kündigungsschutz: Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz — der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld?▾
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?▾
Kann ich den Steuerklassenwechsel nutzen, um mehr Elterngeld zu bekommen?▾
Was ist der Partnerschaftsbonus?▾
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
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