Betriebliche Altersvorsorge: Lohnt sich das wirklich?
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Betriebliche Altersvorsorge: Grundlagen für Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule des deutschen Rentensystems. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung — das Recht, einen Teil des Bruttogehalts in betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss dies ermöglichen.
Die bAV kann ein lohnender Baustein der Altersvorsorge sein — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, wie viel der Arbeitgeber dazuzahlt und wie hoch die Kosten des gewählten Produkts sind.
Entgeltumwandlung: So funktioniert es
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in einen bAV-Vertrag eingezahlt — vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Das bedeutet:
- Sie zahlen auf den umgewandelten Betrag keine Einkommensteuer (bis zu 7.248 Euro in 2024)
- Sie zahlen keine Sozialabgaben (bis zu 3.624 Euro in 2024)
- Ihr Nettogehalt sinkt dadurch weniger als der Sparbetrag
Rechenbeispiel: Sie wandeln 200 Euro brutto monatlich um.
- Steuerersparnis (bei 30 % Grenzsteuersatz): circa 60 Euro
- Sozialabgabenersparnis (circa 20 %): circa 40 Euro
- Tatsächliche Nettobelastung: nur circa 100 Euro für 200 Euro Sparleistung
Das klingt attraktiv — und ist es auch, wenn man nur die Ansparphase betrachtet. Die andere Seite der Medaille zeigt sich erst in der Rentenphase.
Arbeitgeberzuschuss: Der wichtigste Faktor
Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen der Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss beisteuern, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart (was fast immer der Fall ist). Seit 2022 gilt dies auch für Altverträge.
In der Praxis zahlen gute Arbeitgeber deutlich mehr:
- Gesetzliches Minimum: 15 Prozent (bei 200 Euro Umwandlung: 30 Euro Zuschuss)
- Guter Arbeitgeber: 20 bis 50 Prozent (40 bis 100 Euro Zuschuss)
- Sehr guter Arbeitgeber: 100 Prozent Matching (200 Euro Zuschuss = 400 Euro Gesamteinzahlung)
Der Arbeitgeberzuschuss ist der wichtigste Faktor bei der Entscheidung für oder gegen die bAV. Ohne substanziellen Zuschuss ist die bAV für viele Arbeitnehmer kein gutes Geschäft.
Die Kehrseite: Volle Besteuerung im Alter
Was in der Ansparphase gespart wird, muss im Alter gezahlt werden:
- Die bAV-Rente wird voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
- Auf die bAV-Rente fallen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (aktuell circa 18 Prozent, mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)
- Durch die geringeren Bruttogehälter in der Ansparphase erwerben Sie weniger Rentenpunkte in der gesetzlichen Rente
Rechenbeispiel für die Rentenphase: Ihre bAV-Rente beträgt 300 Euro monatlich.
- Einkommensteuer (geschätzt 20 %): minus 60 Euro
- Kranken-/Pflegeversicherung (circa 18 %): minus 54 Euro
- Netto-bAV-Rente: circa 186 Euro
Hinzu kommt der Verlust an gesetzlicher Rente: Pro 100 Euro monatlicher Entgeltumwandlung verlieren Sie langfristig circa 4 bis 5 Euro monatliche gesetzliche Rente.
Die Nachteile der bAV im Detail
- Doppelverbeitragung: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Rentenphase — ein massiver Nachteil gegenüber privater Vorsorge
- Renditeschwache Produkte: Viele Arbeitgeber wählen konservative Versicherungsprodukte mit niedrigen Renditen und hohen Kosten
- Keine freie Produktwahl: Der Arbeitgeber wählt den Anbieter — Sie haben kein Mitspracherecht
- Inflexibel: Einmal eingezahlt, kommen Sie vor der Rente nicht an das Geld (mit wenigen Ausnahmen)
- Geringere gesetzliche Rente: Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt, auf das Rentenpunkte berechnet werden
Portabilität bei Jobwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel wird die bAV kompliziert:
- Grundsätzlich besteht ein Recht auf Übertragung des Guthabens auf den neuen Arbeitgeber
- In der Praxis scheitert dies oft an unterschiedlichen Durchführungswegen oder Anbietern
- Häufig wird der alte Vertrag beitragsfrei gestellt, und beim neuen Arbeitgeber beginnt ein neuer Vertrag
- Mehrere beitragsfrei gestellte Verträge bei verschiedenen Anbietern sind ineffizient und kostenintensiv
Wann sich die betriebliche Altersvorsorge wirklich lohnt
Die bAV lohnt sich, wenn:
- Der Arbeitgeber mindestens 20 bis 25 Prozent zuzahlt — besser 50 Prozent oder mehr
- Das gewählte Produkt niedrige Kosten hat (z. B. fondsgebundene Direktversicherung mit ETF-Anlage)
- Sie lange beim gleichen Arbeitgeber bleiben (keine Portabilitätsprobleme)
- Ihr Steuersatz im Alter deutlich niedriger ist als in der Ansparphase
Die bAV lohnt sich eher nicht, wenn:
- Der Arbeitgeber nur die gesetzlichen 15 Prozent zuschießt
- Ein teures Versicherungsprodukt mit hohen Verwaltungskosten gewählt wird
- Sie häufig den Arbeitgeber wechseln
- Sie als Gutverdiener im Alter einen ähnlich hohen Steuersatz erwarten
Faustregel der Verbraucherzentrale: Maximieren Sie den Arbeitgeberzuschuss, aber wandeln Sie darüber hinaus nicht mehr als nötig um. Investieren Sie zusätzliche Sparraten lieber in einen kostengünstigen ETF-Sparplan.
Häufig gestellte Fragen
Muss mein Arbeitgeber eine bAV anbieten?▾
Wie viel sollte ich in die bAV einzahlen?▾
Werden auf die bAV-Rente Krankenkassenbeiträge fällig?▾
Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?▾
Lohnt sich die bAV mit nur 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss?▾
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
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