Widerrufsbutton: Neue Pflicht ab Juni 2026 für Online-Käufe
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Der neue Widerrufsbutton erklärt
Ab Juni 2026 müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton bereitstellen, über den Verbraucher ihren Widerruf mit nur wenigen Klicks erklären können. Die Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen erklärt, was das neue Gesetz für Sie als Verbraucher bedeutet und wie Sie Ihre Rechte optimal nutzen.
Die Regelung ist eine konsequente Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes im E-Commerce. Bislang mussten Verbraucher für einen Widerruf oft umständlich Kontaktformulare ausfüllen, E-Mails verfassen oder sogar den Postweg nutzen. Der Widerrufsbutton macht den Widerruf so einfach wie den Kauf — ein Klick statt bürokratischer Hürden.
Die Neuregelung gilt für alle Online-Shops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in Deutschland verkaufen. Sie ist Teil einer umfassenden Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Handel und ergänzt den bereits bestehenden Kündigungsbutton für Dauerschuldverhältnisse.
Gesetzliche Grundlage
Der Widerrufsbutton basiert auf einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), konkret der §§ 312 ff. BGB (Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr). Die Regelung ergänzt die bestehenden Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen:
- § 312g BGB: Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen — 14 Tage ab Erhalt der Ware
- § 355 BGB: Ausübung des Widerrufsrechts — bisher durch „eindeutige Erklärung" (Brief, E-Mail, Fax)
- Neue Regelung: Online-Shops müssen einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen, der den Widerruf mit wenigen Klicks ermöglicht
Die Regelung setzt eine EU-Richtlinie zur Modernisierung des Verbraucherrechts um und tritt zum 13. Juni 2026 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Online-Shops den Button implementiert haben.
Ziel des Gesetzes
Der Gesetzgeber reagiert auf eine weit verbreitete Praxis: Viele Online-Shops machen den Widerruf bewusst umständlich, um Verbraucher von der Ausübung ihres Rechts abzuhalten. Lange Formulare, schwer auffindbare Kontaktdaten oder die Forderung nach Briefpost erschweren den Prozess unnötig. Der Widerrufsbutton soll diese Hürden beseitigen.
Welche Online-Shops sind betroffen?
Die Pflicht zum Widerrufsbutton gilt für alle Unternehmer, die Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr schließen. Konkret betroffen sind:
- Alle Online-Shops: Die Waren an Verbraucher in Deutschland verkaufen — unabhängig vom Firmensitz
- Digitale Dienstleistungen: Anbieter von Software, Streaming-Diensten, Online-Kursen und ähnlichen digitalen Leistungen
- Online-Marktplätze: Amazon, eBay, Otto und Co. — sowohl für Eigengeschäft als auch für Drittanbieter
- Ausländische Anbieter: Auch Shops aus dem EU-Ausland und Drittstaaten, die sich an deutsche Verbraucher richten
Nicht betroffen
- Geschäfte zwischen Privatpersonen (C2C, z. B. auf eBay Kleinanzeigen)
- B2B-Geschäfte (Geschäfte zwischen Unternehmen)
- Stationärer Handel (Ladengeschäfte)
- Verträge, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind (siehe Abschnitt Ausnahmen)
Unterschied zum Kündigungsbutton
Seit dem 1. Juli 2022 sind Unternehmen verpflichtet, einen Kündigungsbutton für laufende Verträge bereitzustellen (§ 312k BGB). Der Widerrufsbutton ist etwas anderes:
- Kündigungsbutton (seit 2022): Für die Beendigung von laufenden Verträgen — Abonnements, Mitgliedschaften, Versicherungen, Mobilfunkverträge. Beendet das Vertragsverhältnis zum nächsten möglichen Zeitpunkt
- Widerrufsbutton (ab 2026): Für den Widerruf einzelner Kaufverträge innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist. Macht den gesamten Kauf rückgängig — als hätte er nie stattgefunden
Der zentrale Unterschied: Der Kündigungsbutton wirkt für die Zukunft, der Widerrufsbutton wirkt rückwirkend. Beim Widerruf wird der Kaufvertrag aufgehoben, die Ware zurückgesendet und der Kaufpreis erstattet. Beide Buttons ergänzen sich und stärken die Position der Verbraucher im digitalen Handel erheblich.
Wie der Button aussehen muss
Das Gesetz stellt klare Anforderungen an die Gestaltung des Widerrufsbuttons:
- Beschriftung: Der Button muss eindeutig mit „Widerruf" oder „Jetzt widerrufen" beschriftet sein
- Sichtbarkeit: Der Button muss gut sichtbar und leicht auffindbar sein — nicht versteckt in Untermenüs
- Erreichbarkeit: Der Button muss von der Bestellbestätigung, dem Kundenkonto und der Bestellübersicht aus erreichbar sein
- Einfachheit: Der Widerruf muss mit maximal 3-4 Klicks abgeschlossen werden können: Button klicken → Bestellung auswählen → Widerruf bestätigen
- Bestätigung: Der Shop muss den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen (z. B. per E-Mail)
Was der Button nicht ersetzen darf
Der Widerrufsbutton ist ein zusätzlicher Weg zur Ausübung des Widerrufsrechts. Er ersetzt nicht die anderen Möglichkeiten: Verbraucher können ihren Widerruf weiterhin per E-Mail, Brief oder über das Widerrufsformular erklären. Der Button ist eine Ergänzung, kein Ersatz.
Was tun, wenn der Button fehlt?
Wenn ein Online-Shop ab Juni 2026 keinen Widerrufsbutton anbietet, haben Sie mehrere Handlungsmöglichkeiten:
- Widerruf auf anderem Weg: Ihr Widerrufsrecht besteht unabhängig vom Button. Senden Sie Ihren Widerruf per E-Mail oder Brief an den Händler
- Verlängerte Widerrufsfrist: Wenn der Shop Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert hat (wozu der Button gehört), verlängert sich Ihre Widerrufsfrist von 14 Tagen auf bis zu 12 Monate und 14 Tage
- Verbraucherzentrale einschalten: Melden Sie den Verstoß bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes. Diese kann den Shop abmahnen
- Wettbewerbsverstoß melden: Der fehlende Button stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der von Wettbewerbsverbänden oder Mitbewerbern abgemahnt werden kann
Die Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen empfiehlt: Dokumentieren Sie den fehlenden Button mit Screenshots und melden Sie den Verstoß. Nur durch konsequente Durchsetzung werden alle Shops die neue Pflicht ernst nehmen.
Das Widerrufsrecht im Detail
Der Widerrufsbutton erleichtert die Ausübung eines bestehenden Rechts. Hier die wichtigsten Eckpunkte des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen:
- Frist: 14 Tage ab Erhalt der Ware (bei Dienstleistungen: ab Vertragsschluss). Die Frist beginnt erst, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden
- Form: Durch eindeutige Erklärung — künftig auch per Widerrufsbutton. Ein Grund muss nicht angegeben werden
- Rücksendung: Die Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf zurückgesendet werden. Der Händler trägt die Rücksendekosten nur, wenn er dies in seinen AGB anbietet — ansonsten tragen Sie die Kosten
- Erstattung: Der Händler muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücksendung (oder des Nachweises der Absendung) erstatten — einschließlich der ursprünglichen Versandkosten (Standardversand)
- Wertersatz: Sie müssen Wertersatz leisten, wenn die Ware durch übermäßige Nutzung an Wert verloren hat. Normales Prüfen (wie im Laden) ist erlaubt
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Nicht für alle Online-Käufe gilt das Widerrufsrecht. Die wichtigsten Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 BGB:
- Versiegelte Hygieneprodukte: Wenn das Siegel gebrochen wurde (z. B. Kosmetik, Unterwäsche)
- Verderbliche Waren: Lebensmittel mit kurzem Verfallsdatum
- Maßanfertigungen: Individuell angefertigte Produkte (z. B. gravierter Schmuck, maßgeschneiderte Kleidung)
- Versiegelte Datenträger: DVDs, Blu-rays, Software mit gebrochenem Siegel
- Zeitungen und Zeitschriften: Einzelausgaben (nicht Abonnements)
- Veranstaltungen: Tickets mit festem Termin (Konzerte, Sportveranstaltungen, Hotelreservierungen)
- Digitale Inhalte: Wenn die Bereitstellung mit Ihrer Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben
Wichtig: Der Händler muss Sie vor dem Kauf über diese Ausnahmen informieren. Tut er das nicht, besteht das Widerrufsrecht trotz der Ausnahme fort.
Musterbrief für den Widerruf
Sollte der Widerrufsbutton nicht verfügbar sein, können Sie Ihren Widerruf per E-Mail erklären. Die Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen stellt folgenden Mustertext bereit:
Betreff: Widerruf meiner Bestellung [Bestellnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren:
[Produktbezeichnung, Bestellnummer, Bestelldatum]
Bestellt am: [Datum] / Erhalten am: [Datum]
Ich bitte um Erstattung des Kaufpreises in Höhe von [Betrag] Euro auf das ursprüngliche Zahlungsmittel innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
[Ihr Name, Ihre Adresse]
Dieses Muster reicht als Widerrufserklärung aus. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Senden Sie den Widerruf an die vom Händler angegebene E-Mail-Adresse und bewahren Sie den Sendenachweis auf.
Fazit: Ein wichtiger Schritt für Verbraucher
Der Widerrufsbutton ab Juni 2026 ist eine überfällige Stärkung der Verbraucherrechte im Online-Handel. Er macht den Widerruf so einfach wie den Kauf — und beseitigt damit bewusst errichtete Hürden, die viele Verbraucher davon abgehalten haben, ihr Recht auszuüben.
Die Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. Zusammen mit dem Kündigungsbutton, der DSGVO und den weiteren Verbraucherschutzgesetzen entsteht ein immer besserer rechtlicher Rahmen für den digitalen Handel. Nutzen Sie Ihre Rechte aktiv — und melden Sie Verstöße, damit der Verbraucherschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern gelebte Praxis wird.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton haben?▾
Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsbutton und Kündigungsbutton?▾
Was tun, wenn ein Shop keinen Widerrufsbutton anbietet?▾
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerruf?▾
Muss ich einen Grund für den Widerruf angeben?▾
Welche Käufe kann ich nicht widerrufen?▾
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 10.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
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