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Digitale WeltAktualisiert: 9. Mai 202612 Min. Lesezeit

DSGVO: Ihre Rechte als Verbraucher einfach erklärt

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
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Ihre Rechte nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen als Verbraucher umfassende Rechte über Ihre persönlichen Daten. Jedes Unternehmen, das Ihre Daten verarbeitet — von Online-Shops über soziale Netzwerke bis zu Ihrem Arbeitgeber — muss diese Rechte respektieren. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden.

Die wichtigsten Rechte: Auskunft, Löschung, Berichtigung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Diese Rechte sind kostenlos und müssen innerhalb eines Monats erfüllt werden.

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat. Die Auskunft muss umfassen: welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, an welche Empfänger die Daten weitergegeben werden, wie lange sie gespeichert werden, woher die Daten stammen und ob automatisierte Entscheidungsfindung stattfindet.

Das Unternehmen muss Ihnen eine Kopie aller gespeicherten Daten kostenlos zur Verfügung stellen. Bei elektronischer Anfrage muss die Auskunft in einem gängigen elektronischen Format erfolgen (z. B. PDF). Die Frist beträgt einen Monat, kann in komplexen Fällen um zwei Monate verlängert werden.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn: die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, Sie Ihre Einwilligung widerrufen, die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder Sie Widerspruch einlegen und keine vorrangigen Gründe für die Verarbeitung bestehen.

Ausnahmen: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (steuerliche Unterlagen: 10 Jahre, Rechnungen: 6 Jahre), Rechtsansprüche (z. B. offene Forderungen), Pressefreiheit und wissenschaftliche Forschung.

Das Unternehmen muss auch Dritte informieren, an die es Ihre Daten weitergegeben hat, damit diese die Löschung ebenfalls durchführen. Bei Online-Veröffentlichungen muss das Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um andere Verantwortliche über den Löschantrag zu informieren.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sie können verlangen, dass Ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON) bereitgestellt werden, um sie zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Wenn technisch möglich, können Sie auch die direkte Übertragung an den neuen Anbieter verlangen.

Dieses Recht gilt für Daten, die Sie dem Unternehmen selbst bereitgestellt haben und die auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags verarbeitet werden. Es erleichtert den Anbieterwechsel erheblich — z. B. bei sozialen Netzwerken, E-Mail-Diensten oder Cloud-Speichern.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widersprechen, wenn die Verarbeitung auf einem berechtigten Interesse des Unternehmens basiert. Das Unternehmen muss die Verarbeitung dann einstellen, es sei denn, es kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen.

Besonders wichtig: Der Widerspruch gegen Direktwerbung ist absolut — das Unternehmen muss Ihre Daten sofort aus allen Werbelisten entfernen, ohne Ausnahme. Dieses Recht gilt auch für Profiling zu Werbezwecken.

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Wenn ein Unternehmen Ihre Rechte nicht respektiert, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. In Deutschland ist das der Landesdatenschutzbeauftragte Ihres Bundeslandes oder der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Die Beschwerde ist kostenlos und kann meist online eingereicht werden. Die Behörde prüft den Fall und kann das Unternehmen zur Einhaltung verpflichten, Bußgelder verhängen oder andere Maßnahmen ergreifen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen bis Monate.

Muster-Datenauskunft

Vorlage für eine Auskunftsanfrage: „Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 15 DSGVO bitte ich Sie, mir Auskunft über alle zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erteilen. Bitte informieren Sie mich über die Verarbeitungszwecke, die Empfänger meiner Daten, die geplante Speicherdauer und die Herkunft der Daten. Ich bitte um Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, E-Mail]."

Senden Sie die Anfrage an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens (Kontaktdaten stehen in der Datenschutzerklärung auf der Website). Reagiert das Unternehmen nicht innerhalb eines Monats, erinnern Sie mit Fristsetzung und weisen Sie auf Ihr Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde hin.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich nach der DSGVO?
Auskunft (welche Daten gespeichert sind), Löschung, Berichtigung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Alle Rechte sind kostenlos und müssen innerhalb eines Monats erfüllt werden.
Wie beantrage ich die Löschung meiner Daten?
Senden Sie eine schriftliche Anfrage an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren. Ausnahmen gelten bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und offenen Rechtsansprüchen.
Was tun, wenn ein Unternehmen meine DSGVO-Anfrage ignoriert?
Senden Sie eine Erinnerung mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage). Reagiert das Unternehmen weiterhin nicht, beschweren Sie sich kostenlos bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Diese kann Bußgelder verhängen.
Wie lange hat ein Unternehmen Zeit, auf meine Anfrage zu antworten?
Einen Monat ab Eingang der Anfrage. In komplexen Fällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden — das Unternehmen muss Sie aber innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung informieren.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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