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GeldanlageAktualisiert: 10. Mai 202611 Min. Lesezeit

Girokonto-Gebühren: Vergleich und Ihre Rechte bei Erhöhungen

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Girokonto-Gebühren in Deutschland: Was Banken verlangen dürfen

Ein Girokonto ist im Alltag unverzichtbar — Gehalt, Miete, Versicherungen, Online-Einkäufe: Ohne Konto geht praktisch nichts mehr. Genau deshalb verdienen Banken an den Kontogebühren Milliarden. Laut einer Studie der Bundesbank zahlen deutsche Verbraucher im Schnitt zwischen 60 und 150 Euro pro Jahr für ihr Girokonto — manche deutlich mehr, ohne es zu merken.

Das Problem: Viele Banken haben in den letzten Jahren ihre Gebühren massiv erhöht, oft ohne die Kunden transparent darüber zu informieren. Seit dem wegweisenden BGH-Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) ist klar: Stillschweigende Zustimmung zu Gebührenerhöhungen ist unwirksam. Millionen Verbraucher haben seitdem Anspruch auf Rückerstattung.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Gebühren Banken erheben dürfen, wie Sie zu viel Gezahltes zurückfordern und wo Sie ein wirklich kostenloses Girokonto finden.

Typische Gebührenmodelle im Vergleich

Banken nutzen verschiedene Preismodelle, die sich erheblich unterscheiden. Die wichtigsten Modelle im Überblick:

Pauschalmodell (Flatrate)

Sie zahlen einen festen monatlichen Grundpreis — unabhängig von der Anzahl Ihrer Buchungen. Typisch sind 3,90 bis 14,90 Euro monatlich. Dafür sind meist alle Standardbuchungen (Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge) enthalten. Vorteil: Planbare Kosten. Nachteil: Wer wenig bucht, zahlt zu viel.

Einzelpreismodell

Kein oder ein niedriger Grundpreis, dafür kostet jede Buchung einzeln — häufig 0,20 bis 0,50 Euro pro Vorgang. Bei vielen Buchungen summiert sich das schnell. Dieses Modell lohnt sich nur für Kunden mit sehr wenigen monatlichen Transaktionen.

Kostenlos mit Bedingungen

Viele Direktbanken bieten Girokonten ohne Grundgebühr an — allerdings oft nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einem monatlichen Mindestgeldeingang von 700 bis 1.000 Euro. Wird die Bedingung nicht erfüllt, fallen Gebühren von typischerweise 4,90 Euro monatlich an.

Premiumkonten

Teure Kontomodelle (10 bis 30 Euro monatlich) beinhalten Extras wie Kreditkarten, Versicherungspakete oder Reise-Cashback. Prüfen Sie genau, ob Sie diese Leistungen tatsächlich brauchen und nutzen — sonst zahlen Sie für Extras, die Sie günstiger separat bekommen.

BGH-Urteil: Stillschweigende Gebührenerhöhungen sind unwirksam

Am 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt, das Millionen Bankkunden betrifft (Az. XI ZR 26/20). Der BGH erklärte die in vielen AGB enthaltene Klausel für unwirksam, nach der Änderungen der Geschäftsbedingungen als genehmigt gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist widerspricht.

Die Folge: Alle Gebührenerhöhungen, die Banken seit dem 1. Januar 2018 ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorgenommen haben, sind unwirksam. Das betrifft nicht nur Kontogebühren, sondern auch Erhöhungen bei Kreditkartengebühren, Depotgebühren und anderen Bankentgelten.

Der BGH bestätigte damit ein Urteil des EuGH (C-287/19) und stellte klar: Eine AGB-Klausel, die Schweigen als Zustimmung wertet, verstößt gegen § 307 BGB (Inhaltskontrolle von AGB) und gegen die EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG).

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Haben Sie seit 2018 einer Gebührenerhöhung nicht ausdrücklich zugestimmt, können Sie die Differenz zurückfordern.
  • Die Bank muss nachweisen, dass Sie aktiv zugestimmt haben — nicht umgekehrt.
  • Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Gebühr erhoben wurde.
  • Auch Gebühren für bisher kostenlose Leistungen (z. B. Papier-Kontoauszüge) müssen aktiv vereinbart werden.

So fordern Sie zu viel gezahlte Gebühren zurück

Die Rückforderung ist einfacher, als viele denken. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:

Schritt 1: Kontoauszüge prüfen

Sichten Sie Ihre Kontoauszüge ab Januar 2018. Notieren Sie alle Gebühren, die erhoben wurden, und vergleichen Sie diese mit den Gebühren, die bei Kontoeröffnung vereinbart waren. Achten Sie auf Bezeichnungen wie „Kontoführungsentgelt“, „Buchungsposten“, „Kartenentgelt“ oder „Servicegebühr“.

Schritt 2: Musterschreiben nutzen

Die Verbraucherzentralen stellen kostenlose Musterschreiben zur Verfügung. Fordern Sie Ihre Bank schriftlich auf, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Setzen Sie eine Frist und verweisen Sie auf das BGH-Urteil (Az. XI ZR 26/20).

Schritt 3: Ombudsmann einschalten

Reagiert Ihre Bank nicht oder lehnt ab, wenden Sie sich an den zuständigen Ombudsmann. Für Privatbanken ist das der Ombudsmann des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), für Sparkassen die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), für Genossenschaftsbanken der Ombudsmann des BVR. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Schritt 4: Klage als letztes Mittel

Scheitert die Schlichtung, bleibt der Klageweg. Bei Beträgen unter 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig. Viele Rechtsschutzversicherungen decken solche Streitigkeiten ab. Die Erfolgsaussichten sind nach der BGH-Rechtsprechung sehr gut.

Wirklich kostenlose Girokonten 2026

Die Zahl der bedingungslos kostenlosen Girokonten ist in den letzten Jahren stark gesunken. Während 2015 noch über 60 Banken ein kostenloses Konto anboten, sind es 2026 nur noch wenige. Achten Sie auf folgende Kriterien:

  • Kein Grundpreis — auch ohne Mindestgeldeingang oder Mindestalter.
  • Kostenlose Girocard oder Debitkarte — manche Banken berechnen 1–2 Euro monatlich für die Karte.
  • Kostenlose Bargeldabhebung — mindestens an den Automaten der eigenen Gruppe oder bundesweit.
  • Keine versteckten Buchungsgebühren — alle Online-Buchungen sollten inklusive sein.

Direktbanken wie ING, DKB oder Comdirect bieten weiterhin Kontomodelle ohne Grundgebühr an — allerdings häufig an Bedingungen geknüpft. Vergleichen Sie die aktuellen Konditionen genau und lesen Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis vollständig.

Wichtig: „Kostenlos“ bezieht sich oft nur auf die Online-Kontoführung. Filialbesuche, Papier-Überweisungen oder telefonische Aufträge können extra kosten.

Basiskonto: Ihr gesetzlicher Anspruch

Seit dem 18. Juni 2016 hat jeder Mensch mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Das regelt das Zahlungskontengesetz (ZKG, §§ 31–44). Kein Institut darf Sie als Kunden ablehnen — unabhängig von Ihrer Bonität, Ihrem Einkommen oder einem negativen Schufa-Eintrag.

Das Basiskonto muss folgende Funktionen bieten:

  • Barein- und Barauszahlungen
  • Lastschriften und Überweisungen (auch Daueraufträge)
  • Kartenzahlungen
  • Online-Banking

Die Gebühren für ein Basiskonto müssen angemessen sein. Laut BGH-Urteil vom 30. Juni 2020 (Az. XI ZR 119/19) dürfen Banken kein unangemessen hohes Entgelt für das Basiskonto verlangen. Als Orientierung gilt der Preis vergleichbarer Standardkonten des gleichen Instituts. Verlangt Ihre Bank deutlich mehr, können Sie sich bei der BaFin beschweren.

Versteckte Kosten erkennen: Worauf Sie achten müssen

Neben dem offensichtlichen Grundpreis lauern zahlreiche versteckte Kosten, die Ihr Konto erheblich verteuern können:

  • Buchungsposten: 0,10 bis 0,50 Euro pro Transaktion — bei 30 Buchungen im Monat bis zu 15 Euro extra.
  • Beleghafte Überweisung: 1,50 bis 3,00 Euro pro Vorgang am Schalter.
  • Kontoauszüge per Post: 0,50 bis 2,00 Euro pro Auszug.
  • Ersatzkarte: 5 bis 15 Euro bei Verlust oder Diebstahl der Girocard.
  • Dispositionskredit: Effektivzins von 8 bis 16 % — einer der teuersten Kredite überhaupt.
  • Geduldete Überziehung: Oft noch teurer als der Dispo, bis zu 18 % Zinsen.
  • Echtzeit-Überweisung: Einige Banken verlangen 0,50 bis 1,00 Euro je Instant Payment.
  • SMS-TAN: Bis zu 0,10 Euro pro TAN bei einzelnen Instituten.

Fordern Sie bei Ihrer Bank das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis an. Seit 2018 müssen Banken zudem eine standardisierte Entgeltinformation bereitstellen, die einen übersichtlichen Vergleich ermöglicht.

Kontogebühren steuerlich absetzen

Arbeitnehmer können ihre Kontogebühren teilweise als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen — vorausgesetzt, das Konto wird auch beruflich genutzt (z. B. für den Gehaltseingang). Das Finanzamt erkennt in der Regel pauschal 16 Euro pro Jahr ohne Einzelnachweis an. Bei höheren Gebühren müssen Sie den beruflichen Anteil nachweisen.

Selbstständige und Freiberufler können die Kontogebühren als Betriebsausgabe absetzen, sofern ein separates Geschäftskonto geführt wird. Bei gemischter Nutzung muss der betriebliche Anteil geschätzt und dokumentiert werden.

Sonderkündigungsrecht bei Gebührenerhöhung

Wenn Ihre Bank die Kontogebühren erhöht und Sie um Ihre ausdrückliche Zustimmung bittet, haben Sie mehrere Optionen:

  • Zustimmen: Sie akzeptieren die neuen Gebühren.
  • Ablehnen und bleiben: Die Bank muss Sie zu den alten Konditionen weiterführen — oder darf ordentlich kündigen (mit angemessener Frist, mindestens 2 Monate gemäß § 675h BGB).
  • Sonderkündigung: Bei wesentlichen Vertragsänderungen steht Ihnen ein kostenloses Sonderkündigungsrecht zu. Nutzen Sie dieses, um zu einer günstigeren Bank zu wechseln.

Die Bank muss Sie mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung informieren und auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen (§ 675g Abs. 2 BGB). Erfolgt diese Information nicht ordnungsgemäß, wird die Änderung nicht wirksam.

Checkliste: Die richtige Kontowahl für Ihre Bedürfnisse

Bevor Sie ein neues Girokonto eröffnen oder wechseln, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Monatliche Buchungen zählen: Wie viele Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen haben Sie durchschnittlich pro Monat?
  • Bargeld-Bedarf klären: Wie oft heben Sie Bargeld ab? Gibt es kostenlose Automaten in Ihrer Nähe?
  • Filiale oder Direktbank? Brauchen Sie persönliche Beratung vor Ort, oder reicht Ihnen Online-Banking und Telefon-Support?
  • Dispozins vergleichen: Falls Sie gelegentlich ins Minus rutschen, ist der Dispozins ein wichtiger Kostenfaktor.
  • Kreditkarte einplanen: Benötigen Sie eine Kreditkarte? Ist sie im Kontomodell enthalten oder kostet sie extra?
  • Gesamtkosten berechnen: Addieren Sie alle Gebühren (Grundpreis + Buchungen + Karte + erwartete Sonderposten) für ein realistisches Jahresbild.

Nutzen Sie den offiziellen Kontovergleich auf der Website der BaFin oder unabhängige Vergleichsportale wie Check24, Verivox oder Finanztest der Stiftung Warentest. Achten Sie darauf, dass die Vergleiche die tatsächlichen Gesamtkosten darstellen — nicht nur den Grundpreis.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ein Girokonto kosten?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Girokonto-Gebühren. Der Marktdurchschnitt liegt bei 60–150 Euro pro Jahr. Bei Basiskonten müssen die Gebühren laut BGH „angemessen“ sein und dürfen den Preis vergleichbarer Standardkonten nicht wesentlich übersteigen. Vergleichen Sie die Gesamtkosten inklusive aller Buchungsgebühren und Kartenkosten.
Kann ich zu viel gezahlte Kontogebühren zurückfordern?
Ja. Seit dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) sind Gebührenerhöhungen unwirksam, denen Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sie können die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem tatsächlich gezahlten Entgelt zurückfordern. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Gibt es noch kostenlose Girokonten?
Ja, einige Direktbanken bieten weiterhin Girokonten ohne Grundgebühr an — allerdings oft an Bedingungen wie einen monatlichen Mindestgeldeingang geknüpft. Bedingungslos kostenlose Konten ohne jede Einschränkung sind selten geworden. Prüfen Sie auch Karten- und Abhebungsgebühren, da diese das Konto verteuern können.
Was ist ein Basiskonto und wer hat Anspruch darauf?
Ein Basiskonto ist ein Girokonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen, auf das jeder Mensch mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen gesetzlichen Anspruch hat (§§ 31–44 ZKG). Banken dürfen Sie nicht ablehnen — unabhängig von Bonität, Schufa-Einträgen oder Einkommen. Die Gebühren müssen angemessen sein.
Darf die Bank mein Konto kündigen, wenn ich einer Gebührenerhöhung nicht zustimme?
Ja, die Bank darf Ihnen ordentlich kündigen, wenn Sie der Änderung nicht zustimmen — allerdings nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h BGB). Bei einem Basiskonto gelten strengere Kündigungsregeln: Hier darf die Bank nur aus den in § 42 ZKG genannten Gründen kündigen.
Kann ich Kontogebühren von der Steuer absetzen?
Ja, pauschal 16 Euro pro Jahr werden vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt, wenn Sie das Konto auch für berufliche Zwecke nutzen (Gehaltseingang). Höhere Beträge müssen Sie nachweisen. Selbstständige können Kontogebühren als Betriebsausgabe geltend machen.
Wie finde ich heraus, wie viel mein Konto wirklich kostet?
Fordern Sie bei Ihrer Bank die standardisierte Entgeltinformation an — seit 2018 ist jedes Institut verpflichtet, diese bereitzustellen. Addieren Sie Grundpreis, Buchungsgebühren, Kartenkosten, Dispozinsen und sonstige Entgelte. Die jährliche Entgeltaufstellung, die Ihre Bank bis spätestens Januar für das Vorjahr erstellen muss, zeigt Ihre tatsächlichen Kosten.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 10.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

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