Erbe & Testament: Was Sie unbedingt regeln sollten
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Erbrecht in Deutschland: Was Sie wissen müssen
Rund 400 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich vererbt und verschenkt. Doch die wenigsten Deutschen haben ein Testament — mit der Folge, dass die gesetzliche Erbfolge greift, die oft nicht dem Willen des Erblassers entspricht. Streit in der Erbengemeinschaft, unerwartete Pflichtteilsansprüche und teure Erbscheinverfahren sind die Konsequenz.
Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Die Erben werden in Ordnungen eingeteilt:
- 1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen (Enkel)
- 2. Ordnung: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
Der Ehepartner hat ein eigenes gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten: Bei Zugewinngemeinschaft (der gesetzliche Güterstand) erbt der Ehepartner neben Kindern die Hälfte des Nachlasses (1/4 gesetzlicher Erbteil + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich). Ohne Kinder erbt der Ehepartner 3/4.
Unverheiratete Partner haben KEIN gesetzliches Erbrecht — sie erben ohne Testament nichts, egal wie lange die Beziehung bestand. Hier ist ein Testament zwingend erforderlich.
Testament: Handschriftlich oder notariell
Ein wirksames Testament kann in zwei Formen errichtet werden:
Handschriftliches Testament (eigenhändig): Muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Maschinenschrift oder Computer sind ungültig. Ort und Datum angeben. Keine Zeugen nötig. Kostenlos. Kann beim Amtsgericht hinterlegt werden (einmalig 75 €).
Notarielles Testament: Vor einem Notar erklärt und beurkundet. Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (z. B. bei 200.000 € Nachlasswert ca. 435 € Notargebühren). Vorteil: Der Notar prüft die Wirksamkeit und berät zu rechtlichen Fallstricken. Ein Erbschein ist bei notariellem Testament in der Regel nicht nötig.
Häufige Fehler bei Testamenten:
- Am Computer geschrieben (ungültig!)
- Nur unterschrieben, nicht vollständig handgeschrieben (ungültig!)
- Widersprüchliche Formulierungen
- Nicht aktualisiert nach Scheidung, Geburt oder Tod
Pflichtteil: Anspruch trotz Enterbung
Auch wer per Testament enterbt wird, hat als naher Angehöriger einen Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder (und deren Nachkommen), Ehepartner, Eltern (wenn keine Kinder vorhanden). Nicht pflichtteilsberechtigt: Geschwister, Enkel (wenn deren Eltern leben), unverheiratete Partner.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Beispiel: Ein Kind, das gesetzlich 1/2 erben würde, hat einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 des Nachlasswerts.
Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich (z. B. Tötungsversuch, schwere Straftaten gegen den Erblasser).
Das Berliner Testament: Vor- und Nachteile
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils (Schlusserben). Vorteile: Der überlebende Partner ist abgesichert und kann über das gesamte Vermögen verfügen. Nachteile:
- Kinder können trotzdem ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils fordern
- Steuerliche Nachteile: Der Freibetrag der Kinder (400.000 € pro Elternteil) wird beim ersten Erbfall nicht genutzt
- Bindungswirkung: Nach dem Tod des ersten Partners kann der Überlebende das Testament in der Regel nicht mehr ändern
Das Berliner Testament muss handschriftlich von einem Ehegatten geschrieben und von beiden unterschrieben werden.
Erbschein und Erbschaftsteuer
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt und weist Sie als Erben aus. Er wird für Grundbuchänderungen, Bankkonten und Behördengänge benötigt. Kosten: richtet sich nach dem Nachlasswert (z. B. ca. 264 € bei 200.000 €). Bei notariellem Testament ist ein Erbschein oft nicht nötig.
Erbschaftsteuer-Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € (pro Elternteil)
- Enkel: 200.000 €
- Geschwister: 20.000 €
- Unverheiratete Partner: 20.000 €
Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu — ein wichtiger Aspekt bei der Nachlassplanung durch Schenkungen zu Lebzeiten.
Erbausschlagung: Die kritische 6-Wochen-Frist
Wer erbt, erbt alles — auch Schulden. Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen ausschlagen. Die Frist beginnt ab Kenntnis des Erbfalls und der Berufung zum Erben. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden (persönlich oder notariell beglaubigt). Kosten: 30 €.
Wichtig: Verschaffen Sie sich so schnell wie möglich einen Überblick über den Nachlass. Wenn Sie unsicher sind, ob der Nachlass verschuldet ist, können Sie beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen — dann haften Sie nur mit dem Nachlassvermögen, nicht mit Ihrem eigenen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn man kein Testament hat?▾
Muss ein Testament handschriftlich sein?▾
Wie hoch ist der Pflichtteil?▾
Wie lange hat man Zeit, ein Erbe auszuschlagen?▾
Was ist ein Berliner Testament?▾
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
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