Wohnungsbetrug: Fake-Inserate erkennen und sich schützen
Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen
Wohnungsbetrug: Aktuelle Maschen
Die angespannte Wohnungsmarktlage in deutschen Großstädten macht Wohnungssuchende zu leichten Opfern für Betrüger. Die Polizei registriert jährlich tausende Fälle von Wohnungsbetrug — die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Die Betrüger agieren zunehmend professionell und nutzen die Verzweiflung der Suchenden gezielt aus.
Besonders betroffen sind Städte mit extremem Wohnungsmangel wie München, Berlin, Frankfurt, Hamburg und Stuttgart. Hier werden auf Portalen wie ImmoScout24, WG-Gesucht und eBay Kleinanzeigen regelmäßig gefälschte Inserate geschaltet, die mit unrealistisch günstigen Angeboten locken.
Fake-Inserate erkennen
Gefälschte Wohnungsinserate folgen typischen Mustern, die Sie kennen sollten:
Unrealistisch günstiger Preis: Die Miete liegt deutlich unter dem ortsüblichen Niveau. Eine 3-Zimmer-Wohnung in Münchner Bestlage für 600 Euro kalt? Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Betrug.
Professionelle Fotos einer perfekten Wohnung: Betrüger verwenden oft Fotos aus Immobilien-Datenbanken, Hotelzimmern oder kopierten Inseraten. Nutzen Sie die Google-Bildersuche (Rechtsklick → „Mit Google nach Bild suchen"), um zu prüfen, ob die Fotos auf anderen Webseiten auftauchen.
Kommunikation nur per E-Mail: Der angebliche Vermieter ist telefonisch nicht erreichbar und kommuniziert ausschließlich per E-Mail — oft in fehlerhaftem Deutsch oder auf Englisch.
Kein persönlicher Kontakt möglich: Eine Besichtigung wird immer wieder verschoben oder soll erst nach einer Zahlung stattfinden.
Traurige Hintergrundgeschichte: Der „Vermieter" befindet sich angeblich im Ausland (beruflich, familiäre Gründe, Krankheit) und kann die Wohnung nicht persönlich zeigen.
Betrug durch Vorabüberweisungen
Zahlen Sie niemals Geld, bevor Sie die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben haben. Die häufigste Betrugsmasche funktioniert so: Der Betrüger bietet an, den Schlüssel per Post oder Kurierdienst zu senden, nachdem eine „Kaution" oder „erste Miete" überwiesen wurde. Nach der Überweisung ist der Betrüger nicht mehr erreichbar.
Varianten dieser Masche: Überweisung an einen angeblichen „Treuhänder" oder Anwalt, Zahlung über Western Union oder MoneyGram (nicht rückverfolgbar), Überweisung an ausländische Konten, Zahlung per Kryptowährung.
Seriöse Vermieter verlangen niemals Geld vor einer Besichtigung. Die Kaution wird erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags und Übergabe der Wohnung fällig. Eine Vorab-Reservierungsgebühr ist in Deutschland unüblich und ein Warnsignal.
Identitätsdiebstahl bei Bewerbungen
Eine besonders perfide Masche zielt nicht auf Ihr Geld, sondern auf Ihre Identität. Betrüger schalten täuschend echte Wohnungsinserate und fordern von Interessenten umfangreiche Bewerbungsunterlagen — einschließlich Personalausweis-Kopien, Gehaltsabrechnungen und SCHUFA-Auskünften.
Mit diesen Daten können Betrüger: in Ihrem Namen Online-Konten eröffnen, Kredite aufnehmen, Waren bestellen, weitere Betrugsstraftaten begehen oder Ihre Identität im Darknet verkaufen.
Schutzmaßnahmen: Senden Sie sensible Dokumente erst nach einer persönlichen Besichtigung und nachdem Sie die Identität des Vermieters überprüft haben. Schwärzen Sie auf Ausweiskopien alle nicht zwingend benötigten Informationen. Versehen Sie Kopien mit einem Wasserzeichen („Nur für Wohnungsbewerbung bei [Adresse]"). Geben Sie die SCHUFA-Auskunft erst bei konkretem Vertragsanschluss heraus.
Die Besichtigung-aus-dem-Ausland-Masche
Bei dieser Variante gibt sich der Betrüger als Eigentümer aus, der im Ausland lebt oder arbeitet. Die Kommunikation läuft über E-Mail, die Besichtigung sei leider nicht möglich. Stattdessen wird angeboten: den Schlüssel über einen Paketdienst (z. B. Airbnb, DHL) zu senden, die Wohnung über einen „Agenten" zu zeigen, eine „virtuelle Besichtigung" per Video durchzuführen.
In allen Fällen wird eine Vorabzahlung verlangt. Häufig werden tatsächlich existierende Wohnungen inseriert, die gerade leer stehen. Die Betrüger kopieren echte Inserate samt Fotos und Beschreibung und bieten die Wohnung zu einem deutlich günstigeren Preis an.
Tipp: Wenn Sie ein verdächtig günstiges Inserat finden, suchen Sie die Adresse auf Google Maps. Prüfen Sie, ob die Wohnung auch von anderen Anbietern (zu einem höheren Preis) inseriert wird. Kontaktieren Sie im Zweifel die Hausverwaltung direkt.
Vermieter verifizieren
Bevor Sie persönliche Daten oder Geld übergeben, sollten Sie den Vermieter überprüfen:
Grundbuch: Beim Amtsgericht können Sie einen Grundbuchauszug anfordern, um den tatsächlichen Eigentümer zu ermitteln. Als potenzieller Mieter haben Sie ein berechtigtes Interesse.
Personalausweis: Lassen Sie sich bei der Besichtigung den Ausweis des Vermieters oder der bevollmächtigten Person zeigen. Bei Hausverwaltungen fordern Sie die Vollmacht des Eigentümers an.
Impressum: Gewerbliche Vermieter und Hausverwaltungen müssen ein Impressum mit Handelsregisternummer angeben. Prüfen Sie die Registrierung beim zuständigen Amtsgericht.
Telefonnummer: Rufen Sie die im Inserat angegebene Nummer an. Seriöse Vermieter sind telefonisch erreichbar. Wenn nur eine ausländische Nummer oder gar keine Nummer angegeben ist, ist Vorsicht geboten.
So schützen Sie sich
Goldene Regeln gegen Wohnungsbetrug: Zahlen Sie niemals Geld vor einer Besichtigung. Besichtigen Sie die Wohnung persönlich. Unterschreiben Sie den Mietvertrag nur in Anwesenheit. Prüfen Sie, ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer ist. Misstrauen Sie unrealistisch günstigen Angeboten. Geben Sie sensible Dokumente nur nach Identitätsprüfung heraus.
Wenn Sie Opfer geworden sind: Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei. Informieren Sie Ihre Bank (Rückbuchung bei Überweisung innerhalb weniger Stunden möglich). Melden Sie das Inserat beim Portal. Informieren Sie die Verbraucherzentrale.
Häufig gestellte Fragen
Woran erkenne ich ein gefälschtes Wohnungsinserat?▾
Darf der Vermieter eine Vorab-Kaution verlangen?▾
Was tun, wenn ich Opfer von Wohnungsbetrug geworden bin?▾
Wie schütze ich mich vor Identitätsdiebstahl bei der Wohnungssuche?▾
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.
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