Aktuelle Warnung: Neue Betrugsmasche bei Online-Trading-Plattformen. Jetzt informieren.

VersicherungenAktualisiert: 9. Mai 202610 Min. Lesezeit

Reiseversicherung: Welchen Schutz brauchen Sie wirklich?

Von Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen

Stand: 09.05.2026Redaktion: Verbraucherzentrale Finanzen und VersicherungenPrüfung: Vier-Augen-Prinzip
Quellen geprüftKeine Affiliate-Links

Reiseversicherungen: Welche Sie wirklich brauchen

Vor jeder Reise stellt sich die Frage: Welche Versicherungen brauche ich? Die Versicherungsindustrie bietet zahlreiche Produkte an — von der Auslandskrankenversicherung bis zur Gepäckversicherung. Die Verbraucherzentrale hat alle gängigen Reiseversicherungen geprüft und kommt zu einem klaren Ergebnis: Nur eine Reiseversicherung ist wirklich unverzichtbar — die Auslandskrankenversicherung.

Auslandskrankenversicherung: Unverzichtbar für jede Reise

Die Auslandskrankenversicherung ist die einzige Reiseversicherung, die jeder Reisende haben sollte. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland und — entscheidend — die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland.

Warum ist sie so wichtig?

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im EU-Ausland nur nach den Sätzen des Reiselandes — in vielen Ländern deutlich weniger als die tatsächlichen Kosten
  • Außerhalb der EU besteht kein Versicherungsschutz durch die GKV (Ausnahmen: Abkommensländer wie Türkei, Tunesien — aber auch dort nur Grundversorgung)
  • Ein medizinischer Rücktransport per Ambulanzflug kostet 30.000 bis 100.000 Euro — die GKV zahlt das nicht
  • In den USA können selbst einfache Behandlungen mehrere Tausend Euro kosten

Die gute Nachricht: Eine Auslandskrankenversicherung ist extrem günstig. Jahresverträge für Einzelpersonen gibt es ab 8 bis 15 Euro pro Jahr, für Familien ab 15 bis 30 Euro. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist hervorragend.

Achten Sie auf diese Vertragsmerkmale:

  • Rücktransport: „medizinisch sinnvoll und vertretbar" (nicht nur „medizinisch notwendig" — das ist eine schlechtere Formulierung)
  • Keine Begrenzung der Behandlungskosten
  • Geltung weltweit, nicht nur in Europa
  • Reisedauer mindestens 42 bis 56 Tage pro Reise

Reiserücktrittsversicherung: Nur bei teuren Reisen

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, wenn Sie eine gebuchte Reise vor Antritt absagen müssen. Die Erstattung erfolgt nur bei versicherten Gründen — nicht bei bloßer Unlust oder Planänderung.

Versicherte Gründe sind typischerweise:

  • Schwere unerwartete Erkrankung des Versicherten oder naher Angehöriger
  • Unfall mit schwerer Verletzung
  • Tod eines nahen Angehörigen
  • Schwangerschaft (ungeplant)
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (z. B. Brand der Wohnung)
  • Arbeitsplatzverlust (bei einigen Tarifen)

Wann sinnvoll: Bei teuren Reisen über 1.500 Euro und langer Vorausbuchung (mehr als 3 Monate). Die Stornokosten können je nach Zeitpunkt 80 bis 100 Prozent des Reisepreises betragen.

Wann verzichtbar: Bei günstigen Pauschalreisen, Last-Minute-Buchungen oder wenn Sie kurzfristig stornieren können. Die Versicherung kostet 3 bis 5 Prozent des Reisepreises — bei einer 3.000-Euro-Reise also 90 bis 150 Euro.

Reiseabbruchversicherung: Oft im Paket

Die Reiseabbruchversicherung erstattet nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie eine bereits angetretene Reise vorzeitig abbrechen müssen. Sie wird häufig im Paket mit der Reiserücktrittsversicherung angeboten.

Die Verbraucherzentrale bewertet sie als weniger wichtig als die Reiserücktrittsversicherung. Der Grund: Im Ernstfall übernimmt die Auslandskrankenversicherung die medizinischen Kosten und den Rücktransport. Die Reiseabbruchversicherung deckt dann nur die nicht genutzten Hotelübernachtungen oder Ausflüge ab — ärgerlich, aber kein existenzielles Risiko.

Reisegepäckversicherung: In den meisten Fällen überflüssig

Die Reisegepäckversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen und gleichzeitig nutzlosesten Reiseversicherungen. Gründe:

  • Niedrige Erstattung: Viele Tarife erstatten nur den Zeitwert, nicht den Neuwert
  • Strenge Nachweispflichten: Sie müssen den Verlust und den Wert der Gegenstände nachweisen — oft mit Originalrechnungen
  • Zahlreiche Ausschlüsse: Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und elektronische Geräte sind oft stark begrenzt oder ausgeschlossen
  • Anderweitiger Schutz: Die Airline haftet bei Gepäckverlust bis circa 1.400 Euro (Montrealer Übereinkommen), Ihre Hausratversicherung deckt Einbruchdiebstahl auch im Urlaub

Kosten: 20 bis 50 Euro pro Reise. Unser Rat: Verzichten Sie auf die Reisegepäckversicherung. Führen Sie Wertgegenstände im Handgepäck mit und fotografieren Sie den Kofferinhalt vor der Reise als Nachweis für die Airline-Haftung.

Jahrespolice vs. Einzelpolice: Was lohnt sich?

Bei der Auslandskrankenversicherung lohnt sich die Jahrespolice fast immer:

  • Jahrespolice: 8 bis 15 Euro pro Jahr (Einzelperson) — gilt für alle Reisen im Jahr
  • Einzelpolice: 5 bis 15 Euro pro Reise — lohnt sich nur bei maximal einer Reise pro Jahr

Bei der Reiserücktrittsversicherung hängt es von der Reisehäufigkeit ab:

  • Jahrespolice: circa 100 bis 200 Euro pro Jahr — lohnt sich ab 2 bis 3 Reisen
  • Einzelpolice: 3 bis 5 Prozent des Reisepreises — bei seltenen Reisen günstiger

EHIC/GHIC: Europäische Krankenversicherungskarte und ihre Grenzen

Die European Health Insurance Card (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte berechtigt Sie zur medizinischen Versorgung in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Aber:

  • Es gelten die Leistungssätze des Reiselandes — in manchen Ländern deutlich weniger als in Deutschland
  • Kein Krankenrücktransport: Die EHIC übernimmt keine Rücktransportkosten
  • Nur öffentliche Gesundheitseinrichtungen — private Krankenhäuser (in Touristengebieten oft die einzigen) akzeptieren die Karte häufig nicht
  • Keine Geltung außerhalb Europas: In den USA, Asien, Afrika besteht kein Schutz
  • Zuzahlungen, die im Reiseland für Einheimische gelten, müssen auch Sie tragen

Die EHIC ist eine gute Grundlage, aber kein Ersatz für eine Auslandskrankenversicherung. Für 10 Euro pro Jahr schließen Sie die Lücken und sind weltweit abgesichert — inklusive Krankenrücktransport.

Häufig gestellte Fragen

Welche Reiseversicherung brauche ich unbedingt?
Die Auslandskrankenversicherung ist die einzige wirklich unverzichtbare Reiseversicherung. Sie kostet nur 8 bis 15 Euro pro Jahr und deckt Behandlungskosten im Ausland sowie den Krankenrücktransport ab, der allein 30.000 bis 100.000 Euro kosten kann.
Reicht die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)?
Nein. Die EHIC gilt nur in Europa, erstattet nur nach den Sätzen des Reiselandes, deckt keinen Krankenrücktransport und wird von privaten Krankenhäusern oft nicht akzeptiert. Außerhalb Europas besteht kein Schutz. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für circa 10 Euro pro Jahr ist dringend empfohlen.
Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
In den meisten Fällen nein. Die Erstattungsquoten sind niedrig, Nachweispflichten streng und Wertgegenstände oft ausgeschlossen. Die Airline haftet bei Gepäckverlust bis circa 1.400 Euro, und Ihre Hausratversicherung deckt Einbruchdiebstahl auch im Urlaub. Das Geld ist besser gespart.
Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Bei teuren Reisen über 1.500 Euro und langer Vorausbuchung. Die Stornokosten können bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Die Versicherung kostet 3 bis 5 Prozent des Reisepreises. Bei günstigen Pauschalreisen oder Last-Minute-Buchungen ist sie meist verzichtbar.
Lohnt sich eine Jahres- oder Einzelpolice?
Bei der Auslandskrankenversicherung lohnt sich die Jahrespolice fast immer — sie kostet nur 8 bis 15 Euro und gilt für alle Reisen. Bei der Reiserücktrittsversicherung lohnt sich die Jahrespolice ab circa 2 bis 3 Reisen pro Jahr, ansonsten ist die Einzelpolice günstiger.

Weiterführende Artikel

Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.5.2026 aktualisiert und redaktionell geprüft.

Redaktionelle Verantwortung: Redaktion Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen, Verbraucherzentrale Finanzen und Versicherungen · Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Quellen: Öffentlich zugängliche Geschäftsberichte, regulatorische Filings, anerkannte Finanzdatenbanken · Keine Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Nr. 10 WpHG

Hinweis: Diese Seite enthält keine Werbung, keine Affiliate-Links und keine gesponserten Inhalte.